Klagen gegen Lidl Plus und Penny-App: Urteile und Stand 2026
Klage gegen Rabatt-Apps für faire Preise
Die Verfahren rund um Lidl Plus und die Penny-App sind 2026 nicht mehr nur angekündigte Klagen. Es gibt inzwischen mehrere Entscheidungen – mit unterschiedlichen Streitfragen und Ergebnissen. Wer sie zusammenwirft, erzeugt ein falsches Bild.
Bei Lidl ging es unter anderem darum, ob die App als „kostenlos“ bezeichnet werden darf, obwohl Nutzer mit persönlichen Daten zahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies diese Klage im September 2025 ab; der Verbraucherzentrale Bundesverband legte Revision zum Bundesgerichtshof ein. Bei Penny entschied das Oberlandesgericht Hamm im April 2026 über App-exklusive Rabatte; auch dort läuft ein Revisionsverfahren.
Welche Verfahren betreffen Lidl und Penny?
| Unternehmen | Kernfrage | Stand 2026 |
|---|---|---|
| Lidl | Darf Lidl Plus trotz Datennutzung als kostenlos beworben werden? | OLG Stuttgart wies Klage ab; Revision BGH I ZR 198/25 |
| Penny | Sind ausschließlich per App gewährte Rabatte in dieser Form zulässig? | OLG Hamm entschied am 16.04.2026; Revision BGH I ZR 214/26 |
| Weitere Preiswerbung | Grundpreis, UVP und niedrigster Preis der letzten 30 Tage | Gegenstand gesonderter Verfahren |
Der vzbv dokumentiert das Lidl-Urteil und die eingelegte Revision. Das Verfahren ist deshalb noch nicht höchstrichterlich abgeschlossen.
Was entschied das OLG Stuttgart zu Lidl Plus?
Das Gericht hielt die Bezeichnung der App als kostenlos in der beanstandeten Gestaltung für zulässig. Die wirtschaftliche Nutzung persönlicher Daten mache daraus nach seiner Auffassung keinen anzugebenden Geldpreis. Zugleich sah es die Datennutzung in den Nutzungsbedingungen ausreichend eng mit der Kostenlos-Aussage verknüpft.
Das Urteil bedeutet nicht, dass Daten wertlos sind oder jede App-Werbung erlaubt wäre. Es beantwortet die konkrete rechtliche Frage der beanstandeten Lidl-Gestaltung. Weil das Gericht die Revision zuließ und der vzbv sie einlegte, kann der Bundesgerichtshof die Grundsatzfrage noch klären.
Was ist beim Penny-Verfahren anders?
Bei Penny steht die Bedingung im Mittelpunkt, dass bestimmte Preisvorteile nur nach Nutzung der App gewährt werden. Die offizielle Verfahrensübersicht zur Penny-Klage nennt das Urteil des OLG Hamm vom 16. April 2026 und das Revisionsaktenzeichen I ZR 214/26.
Davon zu trennen sind Verfahren über Prozentwerbung, unverbindliche Preisempfehlungen oder den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Eine Werbung kann bei der App-Bedingung korrekt und bei einem anderen Preisdetail trotzdem angreifbar sein.
Was verlangt die Preisangabenverordnung?
Wer gegenüber Verbrauchern mit Preisen wirbt, muss Gesamtpreise klar erkennbar angeben. Bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche kommt häufig der Grundpreis hinzu. Bei Preisermäßigungen ist regelmäßig der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Bezug wichtig. Die konkrete Anwendung hängt von der Werbeform ab.
Für Kunden sollte am Regal auf einen Blick erkennbar sein:
- welcher Preis ohne App gilt,
- welcher App-Preis gilt,
- ob ein Coupon aktiviert werden muss,
- welche Packungsgröße und Sorte gemeint ist,
- welcher Grundpreis zum jeweiligen Endpreis gehört.
Dürfen Händler App-Rabatte anbieten?
App-exklusive Rabatte sind nicht allein deshalb automatisch verboten, weil Kunden ohne Smartphone mehr zahlen. Händler bieten seit langem Kundenkarten, Coupons und Mitgliederpreise an. Rechtlich kritisch werden intransparente Bedingungen, irreführende Vergleichspreise oder unvollständige Pflichtangaben.
Wer keine App nutzen möchte, kann reguläre Angebote und andere Händler vergleichen. Unser Ratgeber zeigt, wie sich Rabatte ohne Lidl Plus finden lassen. Für Penny beschreibt der Beitrag zu den Vor- und Nachteilen der Penny-App den praktischen Alltag.
Mit welchen Daten bezahlt man?
Je nach Programm werden Kontaktdaten, Filiale, Couponnutzung und Einkäufe einem Kundenkonto zugeordnet. Daraus lassen sich Vorlieben und Aktionsreaktionen ableiten. Nutzer sollten Datenschutzinformationen, Einwilligungen und optionale Berechtigungen getrennt prüfen.
Eine App braucht nicht pauschal Zugriff auf Kontakte oder Mikrofon, um einen Barcode zu zeigen. Standortfreigabe kann für Filialsuche nützlich sein, lässt sich aber oft durch manuelle Auswahl ersetzen. Nicht benötigte Push-Werbung kann deaktiviert werden.
So kontrollieren Sie den App-Preis an der Kasse
- Coupon vor dem Bezahlen aktivieren.
- Kundenkarte rechtzeitig scannen.
- Auf Produktvariante, Größe und Aktionszeit achten.
- Kassendisplay und Bon kontrollieren.
- Abweichungen direkt an der Information klären.
Ein Screenshot kann bei technischen Problemen helfen, ersetzt aber nicht zwingend die Aktionsbedingungen. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine Push-Mitteilung ohne Datum und Filialbezug.
Häufige Fragen zu den Klagen gegen Lidl und Penny
Hat die Verbraucherzentrale gegen Lidl gewonnen?
In der Streitfrage zur Bezeichnung von Lidl Plus als kostenlos wies das OLG Stuttgart die Klage ab. Die Revision beim Bundesgerichtshof läuft.
Ist das Lidl-Urteil rechtskräftig?
Nein. Der vzbv legte Revision ein; das BGH-Aktenzeichen lautet I ZR 198/25.
Worum geht es bei Penny?
Das Verfahren betrifft Rabatte, die nur bei Verwendung der Penny-App gewährt werden, und die damit verbundene Verbraucherinformation.
Sind App-Rabatte generell verboten?
Nein. Bedingungen und Preisangaben müssen aber klar sein und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Muss der normale Preis sichtbar sein?
Kunden müssen erkennen können, welcher Gesamtpreis ohne App und welcher Vorteil mit App gilt.
Kann man bei Lidl ohne App sparen?
Ja. Allgemeine Wochenangebote, Preisvergleiche und reduzierte Restposten sind auch ohne Lidl Plus möglich.
Was tun, wenn der App-Rabatt fehlt?
Prüfen Sie Bon und Aktionsbedingungen und reklamieren Sie die Abweichung möglichst direkt im Markt.