Marmelade oder Konfitüre? Neue Regeln seit 2026
Was umgangssprachlich fast immer Marmelade heißt, trug auf vielen Gläsern jahrelang den Namen Konfitüre. Seit dem 14. Juni 2026 ist die Lage in Deutschland einfacher: Hersteller dürfen die Bezeichnungen Marmelade und Marmelade extra nun auch für Aufstriche aus Erdbeeren, Kirschen, Aprikosen und anderen Nicht-Zitrusfrüchten verwenden.
Gleichzeitig stieg der allgemeine Mindestfruchtgehalt. Konfitüre oder Marmelade enthält nun grundsätzlich mindestens 450 Gramm Frucht je Kilogramm Endprodukt, die Extra-Qualität mindestens 500 Gramm. Für bestimmte Früchte gelten weiterhin abweichende Mengen.
Marmelade und Konfitüre: Was gilt seit Juni 2026?
Deutschland setzte die geänderte EU-Frühstücksrichtlinie mit einer Anpassung der Konfitürenverordnung um. Die aktuelle Konfitürenverordnung ist seit 14. Juni 2026 anzuwenden.
| Bezeichnung | Allgemeiner Mindestfruchtgehalt | Typische Grundlage |
|---|---|---|
| Konfitüre oder Marmelade | 450 g je 1.000 g | Fruchtpülpe oder Fruchtmark, Zuckerarten und Wasser |
| Konfitüre extra oder Marmelade extra | 500 g je 1.000 g | Höherer Fruchtanteil und strengere Vorgaben |
| Zitrusmarmelade | mindestens 200 g Zitrusfrucht je 1.000 g | Pülpe, Mark, Saft, Auszug oder Schale von Zitrusfrüchten |
| Fruchtaufstrich | keine feste Kategorie der Konfitürenverordnung | Rezeptur laut Zutatenliste |
Die allgemeinen Werte gelten nicht für jede Frucht identisch. Johannisbeeren, Hagebutten, Quitten, Ingwer oder Passionsfrucht haben eigene Mindestmengen. Für eine konkrete Kaufentscheidung ist deshalb die vorgeschriebene Gesamtfruchtangabe auf dem Etikett hilfreicher als eine vereinfachte Faustregel.
Der frühere Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre
Bis Juni 2026 war „Marmelade“ im regulären deutschen Handel grundsätzlich Zitrusprodukten vorbehalten. Erdbeer-, Kirsch- oder Aprikosenaufstriche mussten als Konfitüre bezeichnet werden, obwohl fast alle im Alltag von Marmelade sprachen. Für Direktvermarkter gab es Ausnahmen.
Die neue Regel erlaubt Marmelade als alternative Verkehrsbezeichnung für Konfitüre. Sie schafft aber keine neue Qualitätsstufe. Ein Glas Erdbeermarmelade ist nicht automatisch feiner, stückiger oder hochwertiger als Erdbeerkonfitüre. Entscheidend sind Kategorie, Fruchtmenge, Zutaten und Geschmack.
Wie viel Frucht muss Marmelade enthalten?
Für die Herstellung von 1.000 Gramm Marmelade oder Konfitüre werden im Regelfall mindestens 450 Gramm Fruchtpülpe oder Fruchtmark verlangt. Bei Extra-Produkten sind es grundsätzlich 500 Gramm. Vor der Änderung lagen die allgemeinen Schwellen bei 350 und 450 Gramm.
Mehr Mindestfrucht bedeutet nicht automatisch wenig Zucker. Fruchteigener Zucker, zugesetzte Zuckerarten und die gewünschte Gelierung beeinflussen die Nährwerte. Wer Zucker vergleichen möchte, schaut in die Nährwerttabelle auf „davon Zucker“ pro 100 Gramm. Hinweise wie „mit weniger Zucker“ müssen gesonderte rechtliche Bedingungen erfüllen.
Was bedeutet „extra“ auf dem Glas?
„Extra“ ist kein frei erfundenes Werbewort. Die Konfitürenverordnung verbindet es mit einem höheren Mindestfruchtgehalt und besonderen Anforderungen an die verwendeten Fruchtbestandteile. Manche Fruchtmischungen sind für Konfitüre extra ausgeschlossen. Das unterscheidet die Angabe von unscharfen Begriffen wie „premium“ oder „nach Hausmacherart“.
Der höhere Mindestwert ist trotzdem nur die Untergrenze. Ein Produkt kann deutlich mehr Frucht enthalten. Die Pflichtangabe „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ macht verschiedene Gläser vergleichbar.
Was ist ein Fruchtaufstrich?
Fruchtaufstrich ist keine fest definierte Erzeugniskategorie der Konfitürenverordnung. Hersteller haben mehr Spielraum bei Rezeptur und Süßung, müssen die Zutaten aber korrekt kennzeichnen. Manche Produkte enthalten besonders viel Frucht und weniger zugesetzten Zucker, andere nutzen Konzentrate oder Süßungsmittel.
Der Name allein garantiert daher nichts. Lesen Sie Zutatenliste, Fruchtangabe und Nährwerte gemeinsam. Zutaten stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Steht Zucker sehr weit vorne, ist das ein klareres Signal als ein rustikal gestaltetes Etikett.
Konfitüre, Gelee und Zitrusmarmelade unterscheiden
- Konfitüre oder Marmelade: basiert auf Pülpe, Fruchtmark oder einer Kombination daraus.
- Extra-Variante: besitzt grundsätzlich mehr Frucht und strengere Rezepturvorgaben.
- Gelee: wird aus Fruchtsaft oder wässrigen Fruchtauszügen hergestellt und enthält keine typischen Fruchtstücke.
- Zitrusmarmelade: ist die spezifische Kategorie für Zitrusfrüchte und kann auch Schalenbestandteile enthalten.
- Fruchtaufstrich: folgt einer freieren Rezeptur, die über das Etikett bewertet werden muss.
Alte Gläser dürfen noch im Regal stehen
Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach den alten Regeln hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden. Deshalb können noch Gläser mit niedrigerem Mindestfruchtgehalt im Handel auftauchen. Das ist nicht automatisch ein Kennzeichnungsfehler.
Die Übergangsregel verhindert, dass genießbare Ware allein wegen neuer Etiketten vernichtet wird. Ein Blick auf Zutaten, Fruchtgehalt und Mindesthaltbarkeitsdatum hilft bei der Einordnung.
So vergleichen Sie Fruchtaufstriche im Supermarkt
- Verkehrsbezeichnung und Extra-Hinweis lesen.
- Fruchtmenge je 100 Gramm vergleichen.
- Zutatenreihenfolge und verwendete Zuckerarten prüfen.
- Nährwertangabe „davon Zucker“ heranziehen.
- Grundpreis pro Kilogramm statt nur den Glaspreis vergleichen.
Wer Obst selbst einkocht, kann auch reife Restbestände sinnvoll nutzen. Zehn praktische Ideen bietet unser Beitrag zum Verwerten alter Mandarinen. Für geöffnete Gläser gilt: sauber entnehmen, kühl lagern und sichtbaren Schimmel nicht einfach abheben.
Was die neue Kennzeichnung wirklich verbessert
Die Reform bringt Alltagssprache und Etikett näher zusammen und hebt die allgemeinen Fruchtmengen an. Sie macht aus „Marmelade“ aber kein automatisches Gütesiegel. Die beste Orientierung liefern weiterhin konkrete Zahlen auf dem Glas. So lässt sich ein günstiges Produkt fair mit einer teureren Extra-Variante vergleichen.
Geöffnete Marmelade richtig lagern
Nach dem Öffnen gehört das Glas in der Regel in den Kühlschrank; der Herstellerhinweis auf dem Etikett hat Vorrang. Verwenden Sie einen sauberen, trockenen Löffel. Brotkrümel und Butterreste bringen Feuchtigkeit und Mikroorganismen ins Glas und verkürzen die Haltbarkeit.
Zucker bindet Wasser und macht klassische Konfitüren vergleichsweise stabil. Zuckerreduzierte Fruchtaufstriche sind oft empfindlicher. Prüfen Sie sie häufiger auf Schimmel, Gärbläschen, alkoholischen Geruch oder einen aufgeblähten Deckel. Hat sich Schimmel gebildet, reicht Abheben nicht: Weiche, wasserreiche Lebensmittel können unsichtbare Pilzfäden und Stoffwechselprodukte unter der Oberfläche enthalten. Das ganze Glas gehört entsorgt.
Fruchtstücke sagen nichts über die Verkehrsbezeichnung
Der alte Alltagsglaube „Marmelade ist glatt, Konfitüre hat Stücke“ war nie die verlässliche rechtliche Trennlinie. Die Konsistenz hängt von Fruchtart, Pülpe, Mark, Zerkleinerung und Kochprozess ab. Eine Konfitüre kann fein passiert sein; eine Zitrusmarmelade kann sichtbare Schalenstreifen enthalten.
Wer eine bestimmte Textur sucht, liest Produktbeschreibung und Zutaten oder schaut durch das Glas. Begriffe wie samtig, passiert oder mit Fruchtstücken sind dafür hilfreicher als der Name Marmelade.
Auch die Fruchtsorte verändert die Konsistenz. Johannisbeere bringt viel Säure, Aprikose eine dichte Pülpe und Erdbeere vergleichsweise viel Wasser mit. Pektin, Säure und Zucker müssen beim Gelieren zusammenspielen. Ein fester Aufstrich enthält daher nicht zwingend mehr Frucht als ein weicher. Beim Vergleich zählt die deklarierte Fruchtmenge, nicht der Widerstand am Messer.
Häufige Fragen zu Marmelade und Konfitüre
Darf Erdbeer-Konfitüre jetzt Marmelade heißen?
Ja. Seit dem 14. Juni 2026 darf in Deutschland Marmelade als alternative Bezeichnung für Konfitüre aus Nicht-Zitrusfrüchten verwendet werden.
Wie viel Frucht enthält Marmelade mindestens?
Im Regelfall sind mindestens 450 Gramm Frucht je Kilogramm Endprodukt vorgeschrieben, bei Marmelade extra grundsätzlich 500 Gramm.
Ist Marmelade extra automatisch zuckerarm?
Nein. Extra steht für besondere Rezepturvorgaben und mehr Frucht, sagt allein aber nicht, wie niedrig der gesamte Zuckergehalt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Gelee und Marmelade?
Gelee wird aus Saft oder Fruchtauszügen hergestellt, während Marmelade oder Konfitüre auf Fruchtpülpe oder Fruchtmark basiert.
Ist Fruchtaufstrich gesetzlich genauso geregelt?
Nein. Fruchtaufstrich ist keine fest definierte Kategorie der Konfitürenverordnung und muss über Zutatenliste und Nährwerte beurteilt werden.
Dürfen alte Konfitüren noch verkauft werden?
Ja. Vor dem 14. Juni 2026 rechtmäßig hergestellte und gekennzeichnete Ware darf bis zum Abverkauf der Bestände im Handel bleiben.
Wo steht der tatsächliche Fruchtanteil?
Auf dem Etikett steht, aus wie vielen Gramm Früchten je 100 Gramm Endprodukt der Aufstrich hergestellt wurde.