Darf man im Supermarkt fotografieren?
Fotografieren im Supermarkt: Erlaubt oder verboten?
Supermärkte wirken auf den ersten Blick wie öffentliche Räume, doch tatsächlich handelt es sich um privates Gelände. Das Fotografieren dort ist deshalb nicht einfach erlaubt. Betreiber bestimmen selbst die Regeln und können Fotoaufnahmen einschränken oder verbieten. Wer Bilder ohne Genehmigung macht, riskiert Konsequenzen wie eine Aufforderung zur Löschung oder ein Hausverbot. Worauf genau zu achten ist, erfährst du hier.

Das Wichtigste in Kürze
- Supermärkte sind privates Gelände, es gilt das Hausrecht des Betreibers.
- In den meisten Supermärkten ist Fotografieren ohne Genehmigung verboten.
- Auch private Fotos sind ohne Zustimmungdes Betreibers meist nicht gestattet.
- Fotos von Personen ohne deren Einwilligung verletzen Persönlichkeitsrechte.
- Verstöße können zur Aufforderung zur Löschung oder sogar zum Hausverbot führen.
Rechtslage: Privates Gelände statt öffentlicher Raum
Obwohl Supermärkte öffentlich zugänglich sind, handelt es sich rechtlich gesehen um privates Eigentum. Betreiber wie Rewe, Edeka oder Aldi üben dort das Hausrecht aus. Dieses erlaubt es ihnen, Regeln für die Nutzung der Fläche aufzustellen. Dazu gehört auch das Verbot von Foto- und Filmaufnahmen. Kunden akzeptieren diese Regeln automatisch beim Betreten des Geschäfts. Häufig weisen Hausordnungen oder Schilder direkt am Eingang auf das Fotografierverbot hin. Selbst wenn solche Hinweise fehlen, bleibt das Hausrecht bestehen. Wer ohne Erlaubnis fotografiert, handelt damit in der Regel vertragswidrig.
Praktische Umsetzung: Strikte Regeln bei großen Ketten
Große Supermarktketten handhaben das Thema sehr streng. In Häusern von Rewe, Edeka, Lidl, Kaufland und Aldi ist das Fotografieren grundsätzlich untersagt. Nur in Ausnahmefällen dürfen Bilder gemacht werden – beispielsweise nach vorheriger schriftlicher Genehmigung für Presse- oder Werbezwecke. Auch beim sogenannten Mystery Shopping werden Sondergenehmigungen erteilt. In Einzelfällen zeigen sich kleinere Märkte kulanter. Doch auch dort gilt: Freundliche Nachfragen bewirken oft mehr als heimliches Knipsen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte immer vor dem Fotografieren das Personal ansprechen.
Fotografieren für private Zwecke: Keine sichere Ausnahme
Manche Kunden möchten nur schnell ein Produktfoto machen, um Freunden oder Familie eine Empfehlung zu schicken. Doch auch dies ist ohne Zustimmung nicht erlaubt, wenn der Supermarkt Fotografieren generell untersagt. Das Hausrecht bleibt maßgeblich. Einige Märkte sind bei offensichtlichen privaten Zwecken kulant, andere bestehen auf einem Verbot. Wer keine Erlaubnis einholt, riskiert angesprochen oder des Geschäfts verwiesen zu werden. Rechtlich gibt es für private Fotos keine Sonderregelung. Auch hier gilt: lieber vorher freundlich nachfragen.
Besonderheiten beim Fotografieren von Personen
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn andere Menschen auf den Fotos zu sehen sind. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen weder Kunden noch Mitarbeiter fotografiert werden. Andernfalls drohen nicht nur Ärger mit dem Supermarkt, sondern auch rechtliche Konsequenzen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Besonders heikel sind Bilder, die im Internet oder auf sozialen Medien landen. Wer heimlich Personen fotografiert, verletzt deren Recht am eigenen Bild. Im schlimmsten Fall können Betroffene auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.
Konsequenzen bei unerlaubtem Fotografieren
Wer trotz Verbot fotografiert, muss mit deutlichen Konsequenzen rechnen. Zunächst wird in der Regel verlangt, die Aufnahmen sofort zu löschen. Das Personal kann dies verlangen, um das Hausrecht durchzusetzen. Weigert sich der Kunde, droht ein Hausverbot – teils sogar dauerhaft. Wird zusätzlich gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, können rechtliche Schritte folgen. Im schlimmsten Fall stehen zivilrechtliche Klagen oder strafrechtliche Anzeigen im Raum. Um Ärger zu vermeiden, sollte man immer die Regeln beachten und respektvoll mit dem Personal kommunizieren.
Wann Fotografieren doch erlaubt ist
Eine Ausnahme besteht nur bei ausdrücklicher Genehmigung. Diese wird oft nur schriftlich und für genau definierte Zwecke erteilt, etwa Presseberichte, Werbeaufnahmen oder spezielle Aufgaben wie die Regalbelegungsprüfung im Auftrag von Dienstleistern. Wer für berufliche Zwecke fotografieren muss, sollte stets eine schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers mitführen und diese auf Nachfrage vorzeigen können. Auch eine zusätzliche Erlaubnis vom Marktleiter kann sinnvoll sein. Ohne diese Nachweise droht dennoch Ärger, auch wenn man „im Auftrag“ handelt.
Fazit
Fotografieren im Supermarkt ist meist tabu – es sei denn, der Betreiber erlaubt es ausdrücklich. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Im Zweifel gilt: lieber nachfragen oder ganz auf Fotos verzichten. So bleibt der Einkauf entspannt und konfliktfrei!